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1971
wurde in Deutschland ein gesetzliches Krebsvorsorgeprogramm eingeführt, das der Früherkennung sämtlicher Karzinome des weiblichen Genitaltraktes und der Brust dient. |
Im
Mittelpunkt der Vorsorgeuntersuchungen steht die mikroskopische Beurteilung des zytologischen Abstriches. Um einen Quali- tätsstandard aufrecht zu erhalten, gelten in Deutschland für jedes zytologische Labor die im Dezember 1993 von der Bundesärzte- kammer verabschiedeten Richtlinien zur Qualitätssicherung. |